Teilnahmebedingungen TET

1. Allgemeine Informationen:

Die Mitarbeiter der Teen-Erlebnis-Tage teilen ein positives und wertschätzendes Menschenbild. Sie nehmen die ihnen anvertrauten Teens so an, wie sie sind und bieten ihnen ein abwechslungsreiches, ansprechendes und spannendes Programm während der Teen-Erlebnis-Tage. Dieses spiegelt die christliche Überzeugung der Mitarbeiter wieder und bringt diese zur Sprache.
Die Teen-Erlebnis-Tage werden von Mitarbeitern aus verschiedenen christlichen Gemeinden aus der Region um Maulbronn organisiert und durchgeführt. Rechtlicher Veranstalter ist der Süddeutsche Gemeinschaftsverband e.V. (Bezirk Mühlacker).

2. Programm:

Die Inhalte des Programms sind in der Ausschreibung der Teen-Erlebnis-Tage (Flyer, Webseite, Kinderferienprogramm) beschrieben. Die Mitarbeiter geben auch gerne Auskunft zum Programmablauf und zu den Erlebnissen der Teilnehmer während des Tages.

3. Anmeldeverfahren:

Eine Anmeldung zu den Teen-Erlebnis-Tagen ist nur für die komplette Woche (5 Tage) möglich.
Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über das auf der Webseite (www.tet-maulbronn.de) bereitgestellte Anmeldeformular. Nach der Anmeldung erhält der Anmeldende innerhalb weniger Tage eine erste Bestätigung mit Zahlungsaufforderung per E-Mail zugesandt. Sollten alle Plätze schon komplett belegt sein, so erhält der Anmeldende ebenfalls per E-Mail einen Hinweis auf einen Platz auf der Warteliste zugesandt. Eine Anmeldung ist daher nur mit der Angabe einer korrekten E-Mail-Adresse gültig.
Rechtzeitig vor Beginn der Teen-Erlebnis-Tage erhält der Anmeldende einen Elternbrief mit allen Informationen sowie eine Einverständniserklärung.
Diese ausgefüllte und von den gesetzlichen Vertretern (meistens Eltern) unterschriebene Einverständniserklärung muss dem Veranstalter in Papierform spätestens am ersten Tag der Teen-Erlebnis-Tage vorliegen. Weitere Angaben dazu erhält der Anmeldende im Elternbrief.

4. Datenschutz:

Die bei der Anmeldung abgefragten Daten werden für die Verwaltung der Teen-Erlebnis-Tage elektronisch gespeichert und verarbeitet. Die für die Betreuung und Organisation notwendigen Daten werden an die jeweiligen Mitarbeiter weitergeben. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben und nicht für Werbe- oder andere Zwecke missbraucht. Alle Informationen zur Anmeldung und zur Teilnahme an den Teen-Erlebnis-Tagen werden per E-Mail an die bei der Anmeldung angegebenen Adressen versendet.
Weitere Angaben zum Umgang mit Ihren Daten erhalten Sie hier auf der Homepage unter Datenschutzerklärung.

5. Kosten:

Die Anmeldung zu den Teen-Erlebnis-Tagen bringt eine Zahlungspflicht mit sich. Der Teilnahmebeitrag beträgt 75 €. Dieser Betrag muss innerhalb von 14 Tagen bezahlt werden. Geht die Zahlung nicht innerhalb dieses Zeitraums auf dem Konto des Veranstalters ein, wird eine Mahnung mit Angabe einer Zahlungsfrist erteilt. Sollte diese Mahnfrist nicht eingehalten werden, so kann der Veranstalter die Anmeldung zurücknehmen.
Bei einer Stornierung der Anmeldung bis drei Wochen vor Beginn der Teen-Erlebnis-Tage kann der volle Teilnahmebeitrag erstattet werden. Ab drei Wochen vor Beginn der Teen-Erlebnis-Tage werden nur noch 50% des Beitrags erstattet. Ab drei Tage vor Beginn der Teen-Erlebnis-Tage sowie während der Teen-Erlebnis-Tage bzw. bei Nichterscheinen kann der Beitrag leider nicht mehr erstattet werden.
Werden einzelne Angebote durch den Teilnehmer auf Grund von Krankheit oder anderen Gründen, die nicht vom Veranstalter zu vertreten sind, nicht in Anspruch genommen, besteht für den Teilnehmer kein Anspruch auf anteilige Erstattung des Teilnahmebeitrages.

6. Verpflichtungen des Teilnehmers bzw. gesetzlichen Vertreters:

Der Teilnehmer verpflichtet sich den Anweisungen der Mitarbeiter und den bekanntgemachten Regeln der Teen-Erlebnis-Tage Folge zu leisten. Der gesetzliche Vertreter hat den Teilnehmer davon in Kenntnis zu setzen.
Der Teilnehmer soll rechtzeitig zu den bekanntgemachten Zeiten am Veranstaltungsort sein bzw. wieder abgeholt werden. Die Aufsichtspflicht des Veranstalters erstreckt sich an den Tagen der Veranstaltung von 9:45 Uhr bis 15 min nach Ende der Veranstaltung (Uhrzeit wird im Elternbrief angegeben).
Bei Verhinderung des Teilnehmers ist der Veranstalter zu informieren.
Der Teilnehmer und dessen gesetzlicher Vertreter bestätigen, dass er bei einer Teilnahme bei den Teen-Erlebnis-Tagen nicht an einer Erkrankung leidet, welche im Infektionsschutzgesetz in §34 Abs. 1 aufgelistet ist (Masern, Mumps, Röteln, Windpocken, Virushepatitis A oder E, usw.).
Bei der Anmeldung sind Krankheiten und Allergien des Teilnehmers, die während der Zeit der Teen-Erlebnis-Tage von Bedeutung sind, sowie Medikamente, die während der Zeit eingenommen werden müssen bzw. als Notfallmedikamente dienen, anzugeben.
Für die Teilnahme an den Teen-Erlebnis-Tagen muss zusätzlich zur Online-Anmeldung eine von den Sorgeberechtigten unterschriebene Einverständniserklärung beim Veranstalter abgegeben werden.

7. Fotografien und andere Aufnahmen:

Während der Teen-Erlebnis-Tage werden Fotografien und andere Aufnahmen der Mitarbeiter und Teilnehmer vom Veranstalter erstellt. Während der Woche wird außerdem unter Umständen ein Gruppenbild der TET-Gruppe erstellt, welches alle Teilnehmer und Mitarbeiter gegebenenfalls am Ende der Woche erhalten. Mit der Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer, vertreten durch den gesetzlichen Vertreter, damit einverstanden, dass er während der Veranstaltung eventuell abgebildet wird und dass diese Aufnahmen für die Öffentlichkeitsarbeit der Teen-Erlebnis-Tage verwendet werden (siehe Zwecke unten) sowie ein Bild den anderen Teilnehmern gegeben wird. Damit wird den Teens beispielsweise auch ermöglicht, an besonderen Foto- und Filmaktionen teilzunehmen. Ausgewählte Fotos der Kinder sowie Videosequenzen werden am Ende jedes Tages und der Woche rückblickend auf der Leinwand gezeigt. Einige Bilder und ein kurzer Film werden auf der Webseite der Kinderferienwoche veröffentlicht. Eventuell werden einzelnen Fotos für den nächsten Flyer der Teen-Erlebnis-Tage verwendet. Bei allen Formen von Veröffentlichungen wird ausdrücklich darauf geachtet, dass keine abwertenden und herabsetzenden Bilder verwendet werden.

8. Elektronische Geräte

Elektronische GEräte wie Smartphones, Musikboxen und z.B. Spielekonsolen werden während der gesamten Freizeitdauer nicht benötigt und sollen nach Möglichkeit daheim bleiben. Falls dennoch elektronische Geräte auf der Freizeit von den Teilnehmern verewendet werden, so werden diese in einer Box verwahrt und nur während einer kurzen Zeit am Tag sowie am Ende der Freizeit wieder zur Verfügung gestellt.