Allgemeine Informationen
Die Mitarbeiter der Kinderferienwoche teilen ein positives und wertschätzendes Menschenbild. Sie nehmen die ihnen anvertrauten Kinder so an, wie sie sind und bieten ihnen ein abwechslungsreiches, ansprechendes und spannendes Programm während der Kinderferienwoche. Dieses spiegelt die christliche Überzeugung der Mitarbeiter wieder und bringt diese zur Sprache.
Die Kinderferienwoche wird von Mitarbeitern aus verschiedenen christlichen Gemeinden aus der Region um Maulbronn organisiert und durchgeführt. Rechtlicher Veranstalter ist der Süddeutsche Gemeinschaftsverband e.V. (Bezirk Mühlacker).
Programm
Die Inhalte des Programms sind in der Ausschreibung des Kinderferienprogramms (Flyer, Webseite, Kinderferienprogramm) beschrieben. Die Mitarbeiter geben auch gerne Auskunft zum Programmablauf und zu den Erlebnissen der Teilnehmer während des Tages.
Anmeldeverfahren
Eine Anmeldung zur Kinderferienwoche ist nur für die komplette Woche (5 Tage) möglich. Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über das auf der Webseite der Kinderferienwoche (kifewo.de) bereitgestellte Anmeldeformular. Nach der Anmeldung erhält der Anmeldende innerhalb weniger Tage eine erste Bestätigung mit Zahlungsaufforderung per E-Mail zugesandt. Sollten alle Plätze schon komplett belegt sein, so erhält der Anmeldende ebenfalls per E-Mail einen Hinweis auf einen Platz auf der Warteliste zugesandt. Eine Anmeldung ist daher nur mit der Angabe einer korrekten E-Mail-Adresse gültig.
Datenschutz
Die bei der Anmeldung abgefragten Daten werden für die Verwaltung der Kinderferienwoche elektronisch gespeichert und verarbeitet. Die für die Betreuung und Organisation notwendigen Daten werden an die jeweiligen Mitarbeiter weitergeben. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben und nicht für Werbe- oder andere Zwecke missbraucht.
Alle Informationen zur Anmeldung und zur Teilnahme an der Kinderferienwoche werden per E-Mail an die bei der Anmeldung angegebene Adresse versendet. Im Folgejahr erhalten alle Teilnehmer der vergangenen Kinderferienwoche eine E-Mail mit der Einladung zur anstehenden Kinderferienwoche.
Mit einer Nachricht an die im Impressum der Homepage angegebene E-Mail-Adresse können Sie eine Löschung Ihrer E-Mail-Adresse aus diesem Verteiler veranlassen. Weitere Angaben zum Umgang mit Ihren Daten erhalten Sie auf der Homepage der Kinderferienwoche (kifewo.de) unter Datenschutzerklärung.
Kosten
Die Anmeldung zur Kinderferienwoche bringt eine Zahlungspflicht mit sich. Der Teilnahmebeitrag beträgt 40€ für das erste Kind, 30€ für das zweite Kind einer Familie. Alle weiteren Kinder einer Familie nehmen beitragsfrei an der Kinderferienwoche teil. Dieser Betrag muss innerhalb von 14 Tagen bezahlt werden. Geht die Zahlung nicht innerhalb dieses Zeitraums ein, wird eine Mahnung mit Angabe einer Zahlungsfrist erteilt. Sollte diese Mahnfrist nicht eingehalten werden, so kann der Veranstalter die Anmeldung zurücknehmen.
Bei einer Stornierung der Anmeldung bis drei Wochen vor Beginn der Kinderferienwoche kann der volle Teilnahmebeitrag erstattet werden. Ab drei Wochen vor Beginn der Kinderferienwoche werden nur noch 50% des Beitrags erstattet. Ab drei Tage vor Beginn der Kinderferienwoche sowie während der Kinderferienwoche bzw. bei Nichterscheinen kann der Beitrag leider nicht mehr erstattet werden.
Werden einzelne Angebote durch den Teilnehmer auf Grund von Krankheit oder anderen Gründen, die nicht vom Veranstalter zu vertreten sind, nicht in Anspruch genommen, besteht für den Teilnehmer kein Anspruch auf anteilige Erstattung des Teilnahmebeitrages.
Verpflichtungen des Teilnehmers bzw. gesetzlichen Vertreters
Der Teilnehmer verpflichtet sich den Anweisungen der Mitarbeiter und den bekanntgemachten Regeln der Kinderferienwoche Folge zu leisten. Der gesetzliche Vertreter hat den Teilnehmer davon in Kenntnis zu setzen.
Der Teilnehmer soll rechtzeitig zu den bekanntgemachten Zeiten am Veranstaltungsort sein bzw. wieder abgeholt werden. Die Aufsichtspflicht des Veranstalters erstreckt sich an den Tagen der Veranstaltung von 9:45 Uhr bis 14:45 Uhr.
Bei Verhinderung des Teilnehmers ist der Veranstalter zu informieren (Kontaktdaten im Elternbrief).
Der Teilnehmer und dessen gesetzlicher Vertreter bestätigen, dass er bei einer Teilnahme bei der Kinderferienwoche nicht an einer Erkrankung leidet, welche im Infektionsschutzgesetz in §34 Abs. 1 aufgelistet ist (Masern, Mumps, Röteln, Windpocken, Virushepatitis A oder E, usw.).
Bei der Anmeldung sind im dafür vorgesehenen Feld Krankheiten und Allergien des Teilnehmers die während der Zeit der Kinderferienwoche von Bedeutung sind, sowie Medikamente, die während der Zeit eingenommen werden müssen bzw. als Notfallmedikamente dienen, anzugeben.
